Rechtliche Informationen zum “Sachkundenachweis”
Es handelt sich um die Bescheinigung für Hundehalter gemäß §11Abs.3 des Landeshundegesetz NRW (LHundG) (sog. 20/40 Hunde oder große Hunde):
Diese ist zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde zwingend vorgeschrieben.
Neben dem Sachkundenachweis verlangt das Ordnungsamt zusätzlich:
- Anmeldung zur Hundesteuer
- Hundehaftpflichtvericherung
- Markierung des Hundes durch einen Mikrochip
Kosten: seit 01. Mai 2008 landeseinheitlich 35,70 € inkl. MwSt einfacher Gebührensatz entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Der Sachkundenachweis gilt nur für Hunde, die größer sind als 40cm und schwerer als 20kg. Hundehalter mit sogenannten Kampfhunden (American Stafford, Pittbull, Bullterrier) müssen beim Veterinäramt einen Wesenstest mit ihrem Hund durchführen lassen.
Das Veterinäramt ist auch zuständig für die Maukorb- und Leinenbefreiung sogenannter Kampfhunde.
Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an uns wenden.