Sachkundenachweis

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Sachkundenachweis

Rechtliche Informationen zum “Sachkundenachweis”

SachkundeEs handelt sich um die Bescheinigung für Hundehalter gemäß §11Abs.3 des Landeshundegesetz NRW (LHundG) (sog. 20/40 Hunde oder große Hunde):
Diese ist zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde zwingend vorgeschrieben.

Die Bescheinigung der Sachkunde kann nur durch von den Landestierärztekammern ausdrücklich autorisierten Tierärzten vorgenommen werden.
Bei uns können Sie den Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) für große Hunde ablegen. Als groß gelten alle Hunde, die mindestens 20 kg schwer sind und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.
Und so funktioniert es: Sie vereinbaren mit uns einen Termin. Sie bekommen von den 16 amtlichen Fragebögen mit je fünf Fragen von uns vier nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bögen, welche Sie in Ruhe ausfüllen können.
Wir überprüfen Ihre Antworten und werten sie aus. Anschließend besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis Ihres Tests und führen ein ergänzendes Gespräch zu Ihrer Sachkunde.
Ergibt sich daraus Ihre Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Sollten Zweifel an Ihrer Sachkunde bestehen, können Sie die Prüfung jederzeit wiederholen.

Neben dem Sachkundenachweis verlangt das Ordnungsamt zusätzlich:

  • Anmeldung zur Hundesteuer
  • Hundehaftpflichtvericherung
  • Markierung des Hundes durch einen Mikrochip

Kosten: seit 01. Mai 2008 landeseinheitlich 35,70 € inkl. MwSt einfacher Gebührensatz entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Der Sachkundenachweis gilt nur für Hunde, die größer sind als 40cm und schwerer als 20kg. Hundehalter mit sogenannten Kampfhunden (American Stafford, Pittbull, Bullterrier) müssen beim Veterinäramt einen Wesenstest mit ihrem Hund durchführen lassen.

Das Veterinäramt ist auch zuständig für die Maukorb- und Leinenbefreiung sogenannter Kampfhunde.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an uns wenden.